Im Rahmen von Sammelversicherungsverträgen müssen mindestens 50 Arbeitnehmer/Mitglieder versichert sein. Die Firma, der Verband oder der Verein ist dabei unser Vertragspartner. Die einzelnen Arbeitnehmer/Mitglieder werden unsere Versicherungsnehmer. Grundvoraussetzung für Sammelversicherungsverträge ist, dass unsere Vertragspartner/Versicherungsnehmer eine in sich homogene Gruppe bilden; d.h. die zu versichernde Gruppe muss rechtsfähig sein (eingetragener Verband/Verein oder GmbH, AG, KG). Außerdem muss der zu versichernde Personenkreis fest definiert werden können.
Sammelversicherungsverträge beinhalten für Mitarbeiter oder Mitglieder die Möglichkeit, kostengünstig privaten Krankenversicherungsschutz abzuschließen. Die gesamte Palette, vom preiswerten Grundschutz bis hin zum anspruchsvollen Topschutz, kann von Firmen, Verbänden oder Vereinen mit uns vereinbart werden.
Die Verantwortung zur Vorsorge liegt heute weitestgehend in den Händen der Arbeitnehmer bzw. Mitglieder. Ein Sammelversicherungsvertrag ist daher für Sie als unserem Vertragspartner in aller Regel kostenneutral und verwaltungsarm.
Ein zusätzliches und umfassendes Angebot von Gesundheitsdienstleistungen steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens bzw. Verbandes oder Vereins. Ein Vorteil, der auch bei Gewinnung von qualifiziertem Personal und Mitgliedern hilfreich ist.
Unsere Konzepte in der Sammelversicherung gehen mit der Einsparung von Lohnnebenkosten auch in Ihrem Unternehmen einher. Ob im Bereich der Vollversicherung oder der Zusatzversicherung, wir zeigen Ihnen interessante Wege für eine Kostensenkung auf.